Möblierung im Bürgerbüro

Gemeinsamer Gutachterausschuss
„Markgräflerland-Breisgau“

Die Aufgabenschwerpunkte der Gutachterausschüsse sind
• Führung der Kaufpreissammlung
• Ableitung von Bodenrichtwerten und Marktdaten
• Grundstücks- und Immobilienbewertung

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Gutachterausschusses
• Baugesetzbuch (BauGB)
• Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
• Wertermittlungsrichtlinien
• Gutachterausschussverordnung

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.07.2020 hat der Gemeinderat Ebringen der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Die Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau übertragen die Aufgaben des Gutachterausschusses zum 20.12.2021 auf die Stadt Müllheim.

Hintergrund des Zusammenschlusses ist die aktuelle Grundsteuerreform. Im Rahmen dieser Grundsteuerreform hat der Gesetzesgeber u.a. konkret festgelegt, dass eine ausreichende

Anzahl von Kauffällen erforderlich sind (ca. 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr), um eine sachgerechte und rechtssichere Aufgabenerfüllung insbesondere bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte zu gewährleisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 können Sie hier abrufen.

Zusätzlich sind die Bodenrichtwerte auf der Plattform „Boris-BW“ hinterlegt.

Wir bitten Sie, die für die Feststellungserklärung (für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022) benötigten Bodenrichtwerte unter der genannten Homepage abzurufen und von Anrufen abzusehen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss
„Markgräflerland-Breisgau“
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim

Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss(at)muellheim.de


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