Mauerreste der Ebringer Schneeburg
Barrierefreiheit

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    Michaela Wagner
    Kassenverwalterin
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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    ie Stadt Ebringen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ebringen.de.


    1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

    Die Gemeinde Ebringen plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Webseite im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

    2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
      • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
      • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
      • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
      • Teilweise keine sinnvolle Fokusreihenfolge
      • Webseite ohne Farbe als visuelles Mittel nicht oder nur schlecht nutzbar
      • Zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
      • Webseite passt sich nicht flexibel an unterschiedliche Displaygrößen an (Responsive Webdesign)
      • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet
      • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler auf
      • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
      • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
      • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
    • Unverhältnismäßige Belastung
      • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
    • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
      • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

    3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 25.03.2020 erstellt.

    Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 18.07.2022 überprüft.

    4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sie sind auf www.ebringen.de auf Inhalte gestoßen:

    • die schwer zugänglich sind
    • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
    • oder die inhaltlich unklar sind

    Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

    5. Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
    Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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