Blick auf die Ebringer Kirche durch das Reblaub hindurch

Klimabeirat

Der Klimabeirat wurde am 19. März 2018 gegründet und setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern der Verwaltung, des Gemeinderats, der Agenda 21 Ebringen, der Wissenschaft, des Handwerks und anderen Personen mit relevanten Fachkenntnissen zusammen.

Bereits bei vielen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit wurde der Klimabeirat für die Gemeinde beratend tätig (PV- sowie Pellet- und Hackschnitzelanlagen, E-Carsharing u.a.).

Neben der Beraterfunktion überwacht und bewertet der Klimabeirat die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und vermittelt Informationen an Bürgerinnen und Bürger.

Für die Förderung einer weiteren langfristigen Ausrichtung des Klimabeirates und für eine gute Transparenz des Zwecks, der Ziele und der Arbeitsweise des Klimabeirates sind Richtlinien ausgearbeitet worden, denen der Gemeinderat am 23.11.2023 zugestimmt hat (siehe unten). Mit Inkrafttreten der Richtlinie und Bestätigung durch den Gemeinderat konstituierte sich der Klimabeirat neu.

Nach § 3 der Richtlinien besteht der Klimabeirat aus mindestens 3 und höchstens 9 Mitgliedern, die durch den Gemeinderat für zunächst 3 Jahre bestellt werden. Nach § 4 der Richtlinien tritt der Klimabeirat zwei- bis viermal im Jahr zusammen, wobei mindestens eine dieser Sitzungen öffentlich sein und im Gemeindeblatt angekündigt werden soll.

Folgende Personen gehören derzeit dem Klimabeirat an:

  • Dr. Kilian Bartholomé, Physiker
  • Marco Kittlinger, Maschinenbauingenieur
  • Markus Mauch, B.Sc. VWL
  • Dr. Harald Obloh, Physiker
  • Gerd Schüler, Dipl.-Ing. (FH)
  • Ulrike Schüler, Dipl.- Ing. (TU)
  • *Christof Timpe, Dipl.-Ing.
  • Dr. Hans-Peter Widmann, Bürgermeister

* Sprecher des Beirates

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Richtlinie des Klimabeirates Ebringen

§ 1 Ziele

(1) Die Gemeinde Ebringen bekennt sich zum Klimaschutzübereinkommen der Pariser Klimaschutzkonferenz vom Dezember 2015 sowie zu den Klimazielen des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Sie erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

(2) Der Klimabeirat Ebringen soll die Herausforderungen des Klimawandels für die Gemeinde transparent diskutieren und der Verwaltung und dem Gemeinderat konkrete Vorschläge für eine klimagerechte Dorfentwicklung unterbreiten.

(3) Der Klimabeirat soll die Gemeinde Ebringen bei der angestrebten Netto-Treibhausgasneutralität zum Jahr 2040 unterstützen, was dem in § 10 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg festgelegten landesweiten Ziel entspricht.

§ 2 Aufgaben

(1) Der Klimabeirat Ebringen berät die Gemeinde Ebringen bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Klimaschutzziele und unterstützt die dazu notwendige Kommunikation zwischen Öffentlichkeit, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft.

(2) Der Beirat

  • wird von der Gemeindeverwaltung über klimarelevante Aktivitäten der Gemeinde Ebringen informiert und bezieht dazu auf Anfrage oder aus eigener Initiative Stellung,
  • spricht Empfehlungen an den Gemeinderat aus
  • beobachtet die Einhaltung der Klimaschutz-Ziele der Gemeinde Ebringen und weist auf Zielabweichungen hin,
  • begleitet die Fortschreibung und die Umsetzung des Klimaschutzprogramms der Gemeinde Ebringen.
  • kann Projekte vorschlagen und ideell fördern, die der Umsetzung der Klimaschutzziele dienen.

(3) Der Beirat ist ein unabhängiges Gremium und arbeitet ehrenamtlich und in beratender Funktion.

(4) Die Beiratsmitglieder sind über die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen und als vertraulich zu behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 3 Zusammensetzung des Beirates

(1) Der Klimabeirat besteht aus mindestens 3 und höchstens 9 Mitgliedern aus der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der Agenda21Ebringen, der Wissenschaft, dem Handwerk und anderen Personen mit relevanten Fachkenntnissen.

(2) Das Gründungstreffen des Klimabeirats fand am 19.3.2018 statt. Mit Inkrafttreten der Richtlinie und Bestätigung durch den Gemeinderat konstituiert sich der Klimabeirat neu.

(3) Die Mitglieder des Klimabeirates werden durch den Gemeinderat für zunächst 3 Jahre bestellt.

(4) Der Klimabeirat wählt eine*n Sprecher*in.

§ 4 Geschäftsgang

(1) Der Klimabeirat tritt zwei bis viermal jährlich zu seiner Sitzung zusammen.

(2) Jedes Mitglied des Klimabeirates kann eine Sitzung einberufen.

(3) Mindestens eine Sitzung des Klimabeirates pro Jahr tagt öffentlich nach Ankündigung im Gemeindeblatt

(4) Der/die Bürgermeister*in und die Mitglieder*innen des Gemeinderates haben ein Teilnahmerecht an den Beiratssitzungen, sofern sie nicht ohnehin Mitglieder sind.

(5) Der Klimabeirat leistet Öffentlichkeitsarbeit und stellt seine Tätigkeiten jährlich mit einem Bericht dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vor.

§ 5 Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt nach Zustimmung des Gemeinderates in Kraft.

Ebringen, 23.11.2023

Dr. Widmann
Bürgermeister


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