Historisches
Die Gemeinde Ebringen und das Sankt Gallische Schloss
Ebringen ist die erste und damit älteste urkundlich genannte ländliche Gemeinde der Region. Ein Schenkungsvertrag an das Kloster Sankt Gallen nennt zwischen 716 und 721 den Ort "Eberingen". Im Text wird darüber hinaus auch ein Weinberg erwähnt, was zugleich den Weinbau beweist. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte Ebringen sich zum Mittelpunkt der im Südwesten liegenden Besitzungen des Klosters und wurde Sitz der Statthalterei. Die Anwesenheit der Mönche war von 1349 bis 1621 unterbrochen, die Herrschaft als Lehen an verschiedene Adelsfamilien ausgegeben. Nach der Rückkehr baute das Kloster seine Verwaltung aus und errichtete 1711 bis 1713 an Stelle des alten Propsteigebäudes, das heute als Rathaus genutzte Schloss.
Dass in Ebringen bereits vor der schriftlichen Überlieferung Menschen lebten, zeigt das "alamannische" Gräberfeld im Gewann Scharretenacker. 1825 entdeckt, als erstes Gräberfeld Südbadens systematisch erkundet und 1991 in einer Notgrabung weiter erforscht, weist es nicht weniger als 200 Grabstellen auf. Die Belegung umfasste den Zeitraum vom späten 6. bis ins frühe 8. Jahrhundert.
Die wechselvolle Geschichte des Dorfes wird in der großen Anzahl von Baudenkmälern augenfällig. Die Ruine der aus dem 13. Jahrhundert stammenden Schneeburg auf dem Schönberg erinnert an den früher hier herrschenden Adel.
Stattliche Bauten vor allem des 16. und 17. Jahrhunderts prägen das Ortsbild und zeigen Ebringens Bedeutung als Weinbauort. Besonders bemerkenswert sind hierbei der "Rottenmünsterhof", ein ehemaliges Klostergut, das "Bollingerhaus" und über den Ort verstreute Staffelgiebel- und Fachwerkbauten, von denen in den letzten Jahren einige restauriert wurden.
Ersterwähnung
Erstmals überliefert ist der Name „Ebringen“ und der damit verbundene Weinbau in einer Schenkungsurkunde an das Kloster St. Gallen aus der Regierungszeit des Frankenkönigs Chilperich II. (716-721):
Erfoin und seine Söhne Teotar und Rotar übertragen dem Kloster St. Gallen für ihr Seelenheil in Wolfenweiler 20 Joch Land und in Ebringen ein Joch von einem Weingarten, weiter den Unfreien Erfoin mit seiner Frau samt Haus, Land und all ihrem Zubehör sowie den Unfreien Waldolf samt Haus, Land und all seinem Zubehör. Sie behalten sich aber für sich und ihre Söhne auf Lebenszeit die Verfügungsgewalt über die Güter gegen einen jährlichen Zins von einem Fuder Wein, einem Fuder Roggen, einem Fuder Heu und einem Frischling vor. Werden (Erfoins) Söhnen (Teotar und Rotar) Kinder geboren, sollen diese gegen denselben Zins die Verfügungsgewalt über die Güter haben. Wollen sie keinen Zins leisten, fallen die Güter an das Kloster.
Diese und weitere Urkunden zur Gemeinde Ebringen können im virtuellen Urkundenportal des Stiftsarchivs St. Gallen, dem einzigen erhaltenen Klosterarchiv des frühen Mittelalters, aufgerufen werden (https://www.e-chartae.ch/de/charters?q=Ebringen). Das Stiftsarchiv St. Gallen gilt zusammen mit dem Stiftsbezirk und der Stiftsbibliothek als UNESCO-Weltkulturerbe. Die Urkunde von 716/721 ist Teil dieses Weltkulturerbes.
Wappen

Das Ebringer Gemeindewappen zeigt auf gelbem Grund zwei nach außen gedrehte, schwarze Hifthörner, dazwischen ein Rebmesser in blau und rot, darunter einen grünen Dreiberg.
Das Wappenbild wurde erstmals 1471 verwendet, als der Ebringer Vogt Hans Steinhuser einen Urteilsbrief siegelte.
Das abgeleitete Wappen erinnert an die Ortsherrschaft der Familie von Hornberg (1349 - 1458), deren Wappen zwei nach innen gedrehte Hifthörner über einem Dreiberg zeigt. Das Rebmesser wurde zur Unterscheidung vom Adelswappen als Zeichen der Weinbau treibenden Gemeinde hinzugefügt.