Information zur Angrenzerbenachrichtigung im Rahmen von baurechtlichen Verfahren
Am 25. November 2023 ist das "Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren" in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Ab sofort begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Über die jeweilige Baugenehmigung werden die Angrenzer dann im Nachgang informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Bauverwaltung der Gemeinde Ebringen und
die untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald