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Neuigkeiten

Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich der Fasnetumzüge

Erstelldatum03.02.2026

Durchführung des Hemdglunkiumzuges am 12.02.2026 sowie des Fasnetumzuges am 15.02.2026

Verkehrsrechtliche Anordnung - Durchführung der Fasnetumzüge

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat anlässlich des Hemdglunkiumzuges am 12.02.2026 und des Fasnetumzuges am 15.02.2026 der Vereinsgemeinschaft Ebringen eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Zur Durchführung des Hemdglunkiumzuges am 12.02.2026 sind in der Zeit von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr nachfolgende Straßen bzw. Straßenabschnitte für den gesamten Fahrverkehr voll zu sperren:
a) Schönbergstraße am Abgang des Wangenwegs
b) Schönbergstraße am Abgang der Friedhofstraße
c) Schönbergstraße beim Gasthaus „Rebstock-Stube“ (Anwesen Nr. 75)

Zur Durchführung des Fasnetumzuges am 15.02.2026 sind folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den Fahrverkehr voll zu sperren:
a) Schönbergstraße am Abgang des Jennetalwegs
b) Friedhofstraße am Abgang des Dammenwegs
c) Schönbergstraße am Abgang der Kapellenstraße
d) Dürrenbergstraße am Abgang der Kapellenstraße
e) Talhauser Straße am Abgang der Straße „Wangengraben“

Straßenplan zur Verkehrsführung (PDF-Dokument, 1,62 MB)