Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“
Die Aufgabenschwerpunkte der Gutachterausschüsse sind
- Führung der Kaufpreissammlung
- Ableitung von Bodenrichtwerten und Marktdaten
- Grundstücks- und Immobilienbewertung
Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Gutachterausschusses
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Wertermittlungsrichtlinien
- Gutachterausschussverordnung
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.07.2020 hat der Gemeinderat Ebringen der Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Die Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau übertragen die Aufgaben des Gutachterausschusses zum 20.12.2021 auf die Stadt Müllheim.
Hintergrund des Zusammenschlusses ist die aktuelle Grundsteuerreform.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.
Die Bodenrichtwerte können Sie hier abrufen.
Zusätzlich sind die Bodenrichtwerte auf der Plattform „Boris-BW“ hinterlegt.
Wir bitten Sie, die für die Feststellungserklärung (für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.01.2022) benötigten Bodenrichtwerte unter der genannten Homepage abzurufen und von Anrufen abzusehen.
Benötigen Sie für die Grundsteuerreform ein Wertgutachten für Ihr Grundstück, treten Sie bitte mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss in Kontakt.