Bürgerservice
Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 21.09.2018
Vorwort
Die Gemeinde Ebringen erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Ebringen haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Gemeinde Ebringen personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Ebringen, vertreten durch den Bürgermeister Dr. Hans-Peter Widmann, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung oder Gemeindekasse richten.
Die Kontaktdaten der Gemeinde Ebringen lauten:
· Bürgermeister: Dr. Hans-Peter Widmann
· Steuerabteilung: Herr Öhler und Frau Judith Hamann
· Stadt-/Gemeindekasse: Frau Wagner
Darüber hinaus können Sie sich an die/den Datenschutzbeauftragte/n der Gemeinde (Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, Carola Wacker-Fischer, Informationssicherheit & Datenschutz, Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart, Tel: 0711/8108 11590, hanspeter.heizmann(at)komm.one.de) wenden.
2.
Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.
3.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
• Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
▪ Vor- und Nachname,
▪ Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung,
Handelsregisternummer,
▪ Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der
Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
▪ Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
▪ Geburtsdatum und -ort,
▪ Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
• Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B.
▪ Gewerbesteuermessbetrag,
▪ Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
▪ Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
▪ Bankverbindung,
▪ Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
▪ Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
− Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
4.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
5.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z.B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiel:
− Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
6.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
7.
Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
· Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen
Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen
präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu
erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten
Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene
Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer
oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
· Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können
Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein,
können Sie eine Vervollständigung verlangen.
· Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr
Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten
von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden
(vgl. oben 6.).
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie
betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung
nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches
Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
· Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu
widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der
Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine
Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des
Besteuerungsverfahrens).
· Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in
vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen,
soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung
erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-
Württemberg (LfDI).
Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter
www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
8.
Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Weitergehende Informationen können Sie
· dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom
12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den
Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen
(http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern -
Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben /
Allgemeines) sowie
· der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe
http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service -
Publikationen - Broschüren)
· dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de
unter dem Stichwort Datenschutz)
· den Internetseiten der vorstehend aufgeführten
Datenschutzaufsichtsbehörden entnehmen. Die Vorschriften der
Abgabenordnung finden Sie u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de
/ao_1977/