Gemeindenachricht
Halbseitige Sperrung in der Talhauser Straße Nr. 15
18.11.2024
Die Gültigkeitsdauer der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 29.07.2024 wird bis einschließlich 30.01.2025 verlängert.
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Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung
des Verkehrs eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Die Anordnung hat Gültigkeit vom 09.09.2024 bis zum 29.11.2024.
Die Arbeiten werden bei halbseitiger Verkehrsführung durchgeführt.
Die Fußgänger werden durch Zusatzzeichen auf die gegenüberliegende
Gehwegseite bzw. Straßenseite gewiesen.