Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ebringen für das Haushaltsjahr 2023
der Gemeinde Ebringen für das Haushaltsjahr 2023
23.10.2023
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.09.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: