Ebringen aus der Vogelperspektive

Gemeindenachricht

Aufstellungsbeschluss Erhaltungssatzung


Der Gemeinderat der Gemeinde Ebringen hat am 25.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss über eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Ortskerns von Ebringen aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB (Erhaltungssatzung) gefasst.

Ziele und Zwecke der Satzung
Im Geltungsbereich dieser Satzung soll gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden. Diese Satzung nimmt Bezug auf das Gebiet des historischen Ortskerns Ebringens und beabsichtigt als alleinige gesamträumliche Regelungsgrundlage dessen Besonderheiten und Charakter der ortstypischen Zwei- und Dreiseithöfe mit giebelständigem Haupthaus und traufständige Wirtschaftsgebäude zu erhalten und in der Form behutsam weiterzuentwickeln.

Lage des Satzungsgebiets
Der Planbereich im Ortskern von Ebringen umfasst folgende Straßen bzw. Straßenzüge inklusive angrenzender Grundstücke:

- Schönbergstraße zwischen Rennweg und Im Birkental
- Teile des Rennwegs
- Talhauser Straße zwischen Schönbergstraße und Dürrenbergstraße
- Brunnenstraße
- Wangenweg
- Teile des Schmiedegäßle
- Teile der Wetzelgasse
- Teile des Berghauser Wegs
- Schloßplatz
- Kirchweg
- Teile der Friedhofstraße
- Im Biergarten
- Teile des Birkentalwegs

Für den Geltungsbereich des Satzungsentwurfs ist der Lageplan vom 25.05.2023 maßgebend, der sich aus folgendem Kartenausschnitt ergibt:

Kartenausschnitt

Zurückstellung von Baugesuchen
Auf die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen nach ortsüblicher Bekanntgabe des Beschlusses über die Aufstellung der Erhaltungssatzung wird hingewiesen. Um zu verhindern, dass während des Zeitraums bis zum In-Kraft-Treten der Erhaltungssatzung die Erhaltungsziele des § 172 BauGB unterlaufen werden, regelt § 172 (2) BauGB eine entsprechende Anwendung des § 15 (1) BauGB. Danach können Anträge auf Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung oder Errichtung einer baulichen Anlage auf die Dauer von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt werden.

Information der Öffentlichkeit
Die Ziele der Satzung sollen der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Über die Details zu den Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit wird gesondert zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite der Gemeinde Ebringen (http://www.ebringen.de) informiert.

Ebringen, den 30.05.2023

gez. Dr. Hans-Peter Widmann
Bürgermeister

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