Ebringen aus der Vogelperspektive

Gemeindenachricht

Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg


Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Für die Reform der Grundsteuer sind digitalisierte und
automatisierte Abläufe unerlässlich. Deshalb müssen
die notwendigen Feststellungserklärungen digital eingereicht
werden.

Den Info-Flyer können Sie hier herunterladen.


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